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@Flick
Die Aussage von Marcus ist richtig. Stehtage müssen bezahlt werden, auch bei Wechselkennzeichen. Bei einer Fahrt ins Ausland hat man aber einen Rückerstattungsanspruch.
Schwere Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500 Kg bezahlen eine PSVA. Diese beträgt Fr. 650,- pro Jahr (mit Rückerstattungsanspruch) Für jeden Tag, den man nachweislich mit dem Wohnmobil im Ausland weilte, kann 1/360-stel zurückgefordert werden.
Genaue Informationen und das Rückerstattungs Formular kannst Du von der Homepage der eidg. Zollverwaltung herunterladen.
Fredy
Zuletzt bearbeitet von Omani; 24/06/2009 10:15.
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